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HINTERGRUNDINFOS

Die Beschriftung von Handläufen, Türen, Räumen, Aufzugssystemen oder sonstiger technischer Geräte bzw. Lageplänen und Reliefs im Außenbereich mit Braille und erhabener Profilschrift und Piktogrammen dienen zur Wegeleitung und Orientierung von blinden und hochgradig sehbehinderten Personen in Verkehrsanlagen und öffentlich zugänglichen Gebäuden.

 

In Österreich ist durch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, das diese spezielle Beschriftung in öffentlich zugänglichen Räumen zwingend vorschreibt

 

Das Gesetzesziel ist der Schutz vor Diskriminierung.

 

Mehrere hunderttausend  Österreicher leiden an einer Sehbeein-trächtigung und diese Gruppe kann ohne akustischer oder taktiler Hilfestellungen Informationen nicht wahrnehmen.

 

In Europa und in der Welt wachsen seit langer  Zeit die Entschlossenheit, die Diskriminierung dieser Menschen auszuräumen.

 

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