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HANDLAUFBESCHRIFTUNG:

 

Die Handlaufbeschriftungen sind auf Handläufen so anzubringen, dass sie leicht entdeckt und ertastet werden können.

 

Sie erfüllen Bedürfnisse sehbehinderter Personen nach selbständiger Orientierung und sind daher in öffentlichen Gebäuden nach in Kraft treten des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtend anzubringen.

 

Der Sehbehinderte sollte die Handlaufbeschriftung immer an einer bestimmten Stelle des Handlaufs finden. Bei Treppenhandläufen z.B.: an der Schräge des Handlaufs oberhalb der ersten bzw. letzten Stufe.

 

Die von uns gefertigten Handlaufschilder entsprechen der ÖNORM V2105.

 

 

Ausführung:

Unsere Schilder können für alle Radien gebogen oder flach hergestellt werden.

Die Schilder können mit taktiler Normalschrift, mit Braille, kombiniert oder mit Piktogrammen versehen werden. Sie können einfarbig oder zweifärbig bestellt werden.

Als Materialien können Sie Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl wählen.

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